Für die laufenden Ausgaben einer Schule stehen der Schülerkostensatz und nach einer dreijährigen Wartefrist höchstens 85% der Personalkosten zur Verfügung. Das Defizit wird durch ein sozial gestaffeltes Schulgeld ausgeglichen. Für notwendige Investitionen ist die Schule auf Spenden angewiesen.
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